top of page

Hausgeld und Stimmrecht beim Verkauf einer Wohnung innerhalb einer WEG

Autorenbild: Juhu HausverwaltungJuhu Hausverwaltung

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Der Verkauf einer Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bringt oft eine Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen mit sich. Eine besonders wichtige Frage, die sich sowohl für Verkäufer als auch Käufer stellt, ist die Zahlung des Hausgeldes. Wann muss der neue Eigentümer eigentlich das Hausgeld zahlen, und was gilt es dabei zu beachten?

Hausgeldzahlung erst nach Grundbucheintrag

Es gibt eine entscheidende Regelung, die Sie beachten müssen: Die Zahlung des Hausgeldes wird erst mit dem Grundbucheintrag des neuen Eigentümers fällig. Das bedeutet, dass der Verkäufer so lange Hausgeldschuldner bleibt, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist. Der Übergang von Nutzen und Lasten laut Kaufvertrag ist aus Sicht der WEG hierbei unerheblich.

Was bedeutet das konkret?

Vor der Grundbuchänderung – auch eine Vormerkung reicht nicht – kann die WEG keine Hausgelder von einer anderen Person verlangen oder akzeptieren. Das bedeutet, dass die rechtliche Verantwortung für die Zahlung des Hausgeldes weiterhin beim Verkäufer bleibt, auch wenn der Käufer bereits in der Wohnung lebt oder diese vermietet.

Wie sollten Käufer und Verkäufer vorgehen?

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir eine vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. In dieser sollten die Hausgeldzahlungen klar geregelt werden, insbesondere, wie bis zur Grundbucheintragung das Hausgeld unter den Parteien aufgeteilt wird.

Stimmrecht in der WEG

Ähnlich wie beim Hausgeld verhält es sich mit dem Stimmrecht in der WEG. Auch dieses geht erst mit der Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer erhält also nicht automatisch das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, sondern muss dies durch eine Bevollmächtigung des Verkäufers (falls gewünscht) im Voraus regeln. Andernfalls bleibt das Stimmrecht zunächst beim Verkäufer, bis der Grundbucheintrag vollzogen ist.


Abstimmung in der WEG
Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung

Fazit

Die Zahlung des Hausgeldes und das Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hängen entscheidend von der Grundbuchumschreibung ab. Auch wenn es vertraglich möglich ist, Zahlungen bis zum Eigentumsübergang unter den Parteien zu regeln, bleiben Verkäufer bis zur Umschreibung grundsätzlich verantwortlich. Eine rechtzeitige und klare vertragliche Vereinbarung über die Hausgeldzahlungen und das Stimmrecht hilft bei einem Verkauf, spätere Unklarheiten zu vermeiden und sorgt für einen reibungslosen Übergang des Eigentums.

Verkäufer und Käufer sollten sich daher frühzeitig darüber einig werden, wie diese Aspekte geregelt werden und im Zweifelsfall den Rat eines Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht einholen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Comentários


bottom of page